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Prüfungen zur Ausbildung - Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in / Systemische Therapie

Zwischenprüfung:

Nach der praktischen Tätigkeit wird ein institutsinternes Zwischencolloquium abgelegt. Sie findet als Gruppenprüfung von 3 - 5 Auszubildenden statt und prüft psychotherapeutische Handlungsmöglichkeiten anhand einer Fallvignette.

Staatliche Abschlussprüfung:

Am Ende der Ausbildung findet die staatliche Prüfung statt, die in der Approbation zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in (KJP) mündet.