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Zertifizierung durch die Systemische Gesellschaft

Das Systemische Institut Tübingen ist Mitgliedsinstitut der Systemischen Gesellschaft (SG). Unsere Curricula der Weiterbildungen Systemische Beratung, Systemische Therapie, Systemische Supervision und Systemisches Coaching entsprechen den Rahmenrichtlinien für die Zertifizierung durch die SG. Dies bedeutet, dass die Teilnehmenden unserer Weiterbildungen den SG-Weiterbildungsnachweis (das SG-Zertifikat) beantragen können, wenn sie alle in den Curricula beschriebenen Voraussetzungen erfüllen. 

Die ersten Schritte:

1. Schritt: Bitte schauen Sie sich den Ablaufplan genau an und folgen Sie den einzelnen Schritten.

>> Zum Ablaufplan.

>> Zum Ablaufplan (WBC)

(Scrollen Sie auf dieser Seite nach unten. Dort finden Sie die Anmeldung für das SGZZ, Ausgenommen WBC: Bitte wenden Sie sich an Ihre Kursleitung.)

Sie sind noch kein Mitglied bei der SG? Dann dürfen Sie dieses Dokument  vor Abgabe Ihrer Protokolle ausfüllen und schicken es an:
querbachsystemisches-institut-tuebingende (dieses Dokument ist 4 Wochen gültig)


Informationen zur SG-Zertifizierung am SI Tübingen:

Ihr Weg zur SG-Zertifizierung:

Der Ablauf der SG-Zertifizierung hat sich 2021 geändert!

Hier erhalten Sie Informationen zur SG-Mitgliedschaft und dem SG-Weiterbildungsnachweis.
Auch das Erklärvideo, das Sie auf der Seite der SG finden, hilft Ihnen den Ablauf gut zu verstehen.

Schauen Sie sich die Checklisten für Ihre Unterlagen an.

 

» Leitfaden zur Antragstellung der SG

Weitere Informationen:

Diese Links führen auf die Seite der Systemischen Gesellschaft (SG)

» Ethik-Richtlinien des Systemischen Gesellschaft

» Seite für Weiterbildungsteilnehmende

» Stelle für verzwickte Fälle

Bei Fragen zu der SG-Zertifizierung kontaktieren Sie uns gerne.

Ansprechpartnerin für die SG-Zertifizierung:

Ann Katrin Querbach

Tel.: 0176-64680710 (Montag bis Freitag, jeweils vormittags)

E-Mail: querbachsystemisches-institut-tuebingende


FAQ

Häufig gestellte Fragen zur SG-Zertifizierung:

Wann muss ich den Antrag zur Zertifizierung machen?

Es gibt keine zeitliche Beschränkung. Sie können auch noch Jahre nach Ihrem Abschluss den Antrag auf den Weiterbildungsnachweis bei der SG stellen.


Schickt das SI alle Unterlagen an die SG?

Nein, die neue digitale Antragstrecke sieht vor, dass Sie selbst die Unterlagen in digitaler Form einreichen.


Warum benötige ich eine Bescheinigung der aktuellen Weiterbildungsteilnahme?

Sofern Sie noch als aktuelle Weiterbildungsteilnehmer*in zählen (Sie haben Ihre Protokolle noch nicht abgegeben), unterschreiben wir Ihnen gerne Ihre ausgefüllte Bescheinigung: https://systemische-gesellschaft.de/wp-content/uploads/2013/05/Formular-Bescheinigung-WB-Teilnehmende.pdf

Als aktuelle Weiterbildungsteilnehmer*in zahlen Sie den vergünstigten SG-Mitgliedsbeitrag im ersten Jahr. Diese Bescheinigung ist 4 Wochen gültig.


Wie werde ich Mitglied bei der SG?

https://systemische-gesellschaft.de/mitglieder/sg-mitglieder/mitglied-werden/


Bis wann zähle ich als Weiterbildungsteilnehmer*in, um den vergünstigten SG-Mitgliedsbeitrag zu zahlen?

https://systemische-gesellschaft.de/mitglieder/sg-mitglieder/beitragsordnung/


Wie beantrage ich den SG-Weiterbildungsnachweis?

https://systemische-gesellschaft.de/weiterbildung/nachweis-beantragen/


Wann beantrage ich die SG-Mitgliedschaft?

Am besten beantragen Sie die Mitgliedschaft in dem Jahr, in dem Sie die SG-Zertifizierung anstreben.


Nachdem ich meinen Antrag abgeschickt habe, bekam ich eine E-Mail von der SG, dass mir Protokolle fehlen, obwohl ich alles abgegeben habe.

Sie können das SG-Zertifizierungsfähige Zertifikat SGZZ nachreichen, dieses erhalten Sie von uns, sobald Sie alle Rahmenrichtlinien für SG-Zertifizierung erfüllt haben und sich laut Ablaufplan auf unserer Homepage für das jeweilige SGZZ eingebucht haben. >> alle Informationen finden Sie hier


Ist die SG-Mitgliedschaft auch der SG-Antrag?

Nein, die Mitgliedschaft bei der SG ist die Voraussetzung für den Antrag auf den SG-Weiterbildungsnachweis.


Welche Unterlagen muss ich meinem SG-Weiterbildungsnachweis beilegen?

Bitte schauen Sie sich hierzu den Ablaufplan an. Diesen finden Sie hier.


Was brauche ich damit ich mich zertifizieren lassen kann?

Die Rahmenrichtlinien entnehmen Sie bitte folgendem Link:

https://systemische-gesellschaft.de/weiterbildung/nachweis-beantragen/


Gibt es die Absichtserklärung nicht mehr?

Nein, die Absichtserklärung wurde nun durch die Buchung für das jeweilige SGZZ ersetzt.


Schickt das SI Tübingen die Bescheinigung an die SG?

Nein, die Bescheinigung über Ihre aktuelle Weiterbildungsteilnahme legen Sie bitte Ihrem SG-Mitgliedsantrag bei.


Ich habe alle Protokolle abgegeben, aber bisher nichts vom SI erhalten?

Sie erhalten das SGZZ Mitte Februar bzw. Mitte Juli. Also nach dem jeweiligen Stichtag, nur wenn Sie sich für das SGZZ auf unserer Homepage angebmeldet haben und das "ok" von Ihrer Kursleitung vorliegt. Falls Sie Ihr SGZZ Anfang März bzw. Anfang August noch nicht erhalten haben, dürfen Sie gerne nochmal nachfragen.


Ich möchte meine Aufbauweiterbildung zertifizieren lassen, was muss ich beachten?

Bitte schreiben Sie bei Ihrer Buchung des SGZZ`s in das Kommentarfeld den Beginn und das Ende der Grundständigen (WBB) und der Aufbauweiterbildung (WBTH,WBSV, WBM o.ä.). Falls Sie gleichzeitig beide Weiterbildungen zertifizieren lassen wollen, sollten Sie sich auch für beide SGZZ`s anmelden und dies im Kommentarfeld vermerken.


Warum habe ich das SGZZ noch nicht erhalten (Ende Februar oder Ende Juli), obwohl ich alles der Kursleitung abgegeben habe?

Nur wenn Sie sich für das SGZZ auch auf unserer Homepage angemeldet haben, bekommen Sie das Zertifikat auch zugesendet.


Bis wann muss ich den Antrag digital an die SG senden?

Die Stichtage bei der SG sind der 30.03. und der 30.09. im jeweiligen Jahr.


Ich habe eine E-Mail von der SG erhalten, dass ich weniger als 550 WE/LE habe und ich somit nicht zugelassen bin.

Wahrscheinlich haben Sie ausversehen Ihr SI Zertifikat statt des SGZZ eingereicht. Prüfen Sie nochmal Ihre Dokumente. Oder beantragen Sie das fehlende SGZZ, falls Sie diesen Schritt vergessen haben.


Spare ich Geld, wenn ich die SG-Anträge für die Grundständige- und die Aufbauweiterbildung gleichzeitig einreiche?

Nein, Sie sparen eventuell nur die Mitgliedsgebühr für ein bis zwei Jahre bei der SG.


Gibt es eine zeitliche Frist bis wann ich die SG-Zertifizierung machen sollte?

Nein, Sie können sich so viel Zeit nehmen wie Sie wollen. Ihr Abschluss kann auch schon einige Jahre zurück liegen.


Brauche ich eine Äquivalenzbescheinigung? Und wenn ja, was ist das und an wen muss ich mich wenden?

Falls Sie ein Zertifikat der Systemische Gesellschaft (SG) einer Aufbauweiterbildung anstreben, wäre hierfür ein Fachhochschul- oder Hochschulabschluss (bei der Aufbau-Weiterbildung Systemische Therapie in einer humanwissenschaftlichen Disziplin) Voraussetzung. In Ausnahmefällen besteht jedoch die Möglichkeit, dass Ihnen unser Institut nach der Weiterbildung eine kostenpflichtige Äquivalenzbescheinigung ausstellt, die Ihnen dann bei der SG als Voraussetzung / Studiumsersatz anerkannt werden kann und die SG-Zertifizierung ermöglicht. Dies kann erst am Ende der Weiterbildung beurteilt und entschieden werden. Die Äquivalenzbescheinigung wird individuell ausgestellt und beinhaltet die persönlichen Qualifikationen und Berufserfahrungen der Teilnehmenden. Dafür werden z. Zt. 100 € in Rechnung gestellt. Bitte wenden Sie sich an Ihre Kursleitung, um eine Äquivalenzbescheinigung zu beantragen.


Schicke ich die Protokolle an die SG?

Nein, bitte senden Sie die Protokolle an Ihre Kursleitung zum jeweiligen Stichtag.

 


Befindet sich Ihre Frage nicht hier oder im Ablaufplan dürfen Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin wenden.


Erklärung der Kürzel

Anmeldung für die SG-Zertifizierung

WBB = Weiterbildung Beratung

WBTH = Weiterbildung Therapie

WBSV = Weiterbildung Supervision

F = Frühjahr (Stichtag 30.01.xx)

H = Herbst (Stichtag 30.06.xx)

 

Bitte tragen Sie sich erst ein, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie alle benötigten Voraussetzungen bis zum Stichtag erfüllen.
Die Buchung ist bis zum jeweiligen Stichtag 30.01. bzw. 30.06.xx buchbar.