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Bewerbung und Zulassungsverfahren zur Ausbildung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in / Systemische Therapie

Die Bewerbung ist schriftlich an das SI Tübingen zu richten. Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Tabellarischer Lebenslauf mit beruflicher Entwicklung
  • Foto
  • Bewerbungsschreiben mit Angaben zur persönlichen Motivation für die Teilnahme an der systemischen Ausbildung am SI Tübingen
  • Kopien Zeugnisse/Urkunden des Studienabschlusses.

>> Ablauf Bewerbungsverfahren

>> Unterlagen zur Zulassungsvorraussetzung

Wir bitten um Einreichung per E-Mail an infosystemisches-institut-tuebingende in der Form eines zusammenhängenden PDF-Dokumentes. Nach der erfolgten Bewerbung zur Ausbildung wird das Zulassungsverfahren eröffnet.

Bitte geben Sie an, in welchem Jahr Sie die Approbationsausbildung beginnen möchten.

Der Ausbildungsausschuss des Systemischen Instituts Tübingen befindet über die Zulassung der Bewerber*innen zur Ausbildung. Dazu werden Infoabende, Auswahlgespräche und ein Einführungsseminar durchgeführt. Bei gleichwertiger Qualifikation von mehreren Bewerber*innen gilt das Eingangsdatum. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Ausbildung.

Für eine Zulassung ist die Teilnahme an einem Infoabend erforderlich. Die Termine der Infoabende finden Sie auf der Webseite des SI Tübingen.

Nach Erhalt und Prüfung der Unterlagen unter Berücksichtigung institutsinterner Kriterien laden wir Sie zu einem Auswahlgespräch ein (Dauer ca. 60 Minuten). Das Gespräch dient dem wechselseitigen Kennenlernen und der Überprüfung der gegenseitigen Erwartungen. 

Die Entscheidung zur Zulassung wird nach dem Auswahlgespräch getroffen. Die zukünftigen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in Ausbildung erhalten eine Mail mit der vorläufigen Zulassung. Mit dieser Mail bewerben sich die KJPiAs in den Kliniken für PT1 und PT2.

Nach der Anmeldung zum Einführungsseminar und zur Approbationsausbildung wird der Ausbildungsvertrag versendet. Nach Eingang des unterschriebenen Vertrags werden die Rechnungen über die Verwaltungskosten und das Einführungsseminar erstellt.

Der Platz in der Approbationsausbildung sowie im Einführungsseminar ist erst gesichert, wenn der Vertrag unterschrieben und das Einführungsseminar sowie die Verwaltungskosten bezahlt wurden. Bei einem Vertragsabschluss sind beglaubigte Zeugnisunterlagen erforderlich.

 

Weitere Hinweise zu den Zulassungskriterien finden Sie hier:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/ausbildung/ausbildung-psychotherapeut/seiten/ausbildung